Wichtige Hinweise zum Solariengesetz - Sonnen ab 18
Wir weisen darauf hin, das zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ausführungsverordnung zum Solariengesetz “ Gesetz zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlungen vorliegt”. Daher kann bis heute keiner garantieren, welche Art von Alterskontrolle der späteren Verordnung genügt !!!
Wichtige Hinweise für den Betrieb von Dokumentenprüfern als Alterskontrolle !!!
Der Dokumentenprüfer muss die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz erfüllen!
Fakt ist bisher nur das “Solariengesetz” : Ab sofort dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr in kommerziell betriebenen Solarien sonnen. Alle Detailregelungen zum Solariengesetz werden erst in der Ausführungsverordnung stehen, die wird aber noch bearbeitet.
Den Dokumentenprüfer mit Türöffner als Zugangssystem zum Ladenlokal zu benutzen, wird sicherlich nicht der kommenden Ausführungsverordnung des Solariengesetzes genügen.
Auch eine Kombination von einem Dokumentenprüfer für mehrere Münzautomaten wird wahrscheinlich nicht ausreichen.
Die Dokumentenprüfer sollte speziell für das jeweilige Münzgerät geeignet sein! Nur so ist ein optimaler Betrieb gewährleistet.
Die Dokumentenprüfer sollten den Münzautomaten sperren, nicht wie bei günstigen “Hobby - Bastelleien” nur die Kabel zum Münzprüfer unterbrechen.
Die Folge von diesen “günstigen” Varianten sind:
Die Lebensdauer der verbauten elektronischen Münzprüfers verkürzt sich enorm!
Fehleinwurf bei Geldeinwurf nach Ende der freigegeben Zeit! (Geld weg, keine Besonnung)
Die Zahlung mit Chipkarten ist weiterhin möglich!
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